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K.
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Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden die Gemeindeordnung, das Kommunalabgabengesetz sowie die entsprechenden Satzungen der Stadt Wermelskirchen. Die Stadt erhebt Benutzungsgebühren als Gegenleistung für die Inanspruchnahme ihrer Einrichtungen. Die Benutzungsgebühren werden so bemessen, dass die Einnahmen die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken. Die Gebühren werden vom Rat der Stadt beschlossen und in Satzungen festgelegt.
Für folgende Gebührenhaushalte bestehen Satzungen, in denen Regelungen zur Gebührenpflicht, zum Gebührenmaßstab, zur Gebührenhöhe und Fälligkeit enthalten sind:
Die Gebührensatzungen finden Sie auf der städtischen Homepage unter dem Menüpunkt Politik / Ortsrecht.
Rathaus
Raum: 2.17
Telegrafenstraße 29-33
42929
Wermelskirchen
Tag | |
---|---|
Montag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
Rathaus
Raum: 2.18
Telegrafenstraße 29-33
42929
Wermelskirchen
Tag | |
---|---|
Montag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
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Rathaus
Raum: 2.17
Telegrafenstraße 29-33
42929
Wermelskirchen
Tag | |
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Montag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
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