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U.
Theis
Gewerbemeldestelle, Wohnberechtigungsscheine, Assistenz der Amtsleitung
Öffnungszeit Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Besuch des Ordnungsamtes ist in der Regel nur nach Terminvereinbarung möglich.
Termine können telefonisch unter 02196 710-342 oder per E-Mail Ordnungsamt@wermelskirchen.de vereinbart werden.
Der Zugang ist nicht barrierefrei. Bitte vereinbaren Sie für eine barrierefreie Beratung vorab telefonisch einen Termin.
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Der Besuch des Ordnungsamtes ist in der Regel nur nach Terminvereinbarung möglich.
Termine können telefonisch unter 02196 710-342 oder per E-Mail Ordnungsamt@wermelskirchen.de vereinbart werden.
Der Zugang ist nicht barrierefrei. Bitte vereinbaren Sie für eine barrierefreie Beratung vorab telefonisch einen Termin.
"Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen" (§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung).
Eine Gewerbeanmeldung ist unverzüglich bei Beginn des Gewerbes erforderlich. Die Anmeldung eines Gewerbes hat in der Regel der Gewerbetreibende persönlich unter Vorlage des Personalausweises vorzunehmen. Bei Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind bzw. werden, ist zusätzlich ein Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen.
Hinweis: Die Nutzung des Gewerbeportals NRW wird empfohlen! Hier haben Sie die Möglichkeit, eine neue Gewerbeanzeige vollelektronisch zu erstatten sowie eine Übersicht über Ihre bereits erstatteten Anzeigen und deren Status aufzurufen.
Gewerbean- und -ummeldung:
Zweitschrift oder Ersatzbescheinigung: 15,00 Euro
§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung
Sie werden auf das Portal Gewerbe.NRW umgeleitet. Dort haben Sie die Möglichkeit, eine neue Gewerbeanzeige vollelektronisch zu erstatten sowie eine Übersicht über Ihre bereits erstatteten Anzeigen und deren Status aufzurufen.
Darüber hinaus können Sie bei Bedarf auch allgemeine Informationen zur Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit abrufen.
Hier können Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister stellen.
(Erteilung, Verlängerung, Ausdehnung)
Ordnungsamt
Telegrafenstr. 11
42929
Wermelskirchen
Tag | |
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Montag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Der Besuch des Ordnungsamtes ist in der Regel nur nach Terminvereinbarung möglich.
Termine können telefonisch unter 02196 710-342 oder per E-Mail Ordnungsamt@wermelskirchen.de vereinbart werden.
Der Zugang ist nicht barrierefrei. Bitte vereinbaren Sie für eine barrierefreie Beratung vorab telefonisch einen Termin.