Grundstückstauschgeschäfte

Im gegenseitigen Einvernehmen und zum gegenseitigen Nutzen kann statt eines An- oder Verkaufs auch ein Flächentausch vorgenommen werden.

Ziel eines Flächentausches ist es, das Flächeneigentum der Beteiligten für die Nutzung vorteilhaft zu arrondieren.

Die am Tausch beteiligten Grundstücke werden dabei auf Grundlage der Bewertungsrichtlinien des Gutachtenausschusses des Rheinisch-Bergischen Kreises gegenübergestellt und bewertet. Ein Mehrwert wird durch Herauszahlungsbetrag ausgeglichen.

Mit dem notariellen Abschluss des Tauschvertrages und seiner Durchführung verbundenen Kosten trägt jeder Beteiligte für seinen Erwerb.

Kontakt

Frau M. Luhde

Rathaus
Raum: 2.07
Telegrafenstraße 29-33
42929 Wermelskirchen

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Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr
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