Ausweisdokumente für Kinder

Ein Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis) für ein Kind wird mit einer Laufzeit von maximal 6 Jahren ausgestellt und kann maximal bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres verlängert werden. Die Verlängerung von bereits ausgestellten Ausweisdokumenten ist nicht möglich.

Für die Ausstellung eines Ausweisdokument ist folgendes erforderlich:

Ein von beiden Elternteilen als gesetzliche Vertreter unterschriebener Antrag (Zustimmungserklärung für Kinderreisedokumente - Einwilligungserklärung (kdz-ws.net)).

Alleinerziehende Elternteile benötigen den Nachweis über das alleinige Sorgerecht (z.B. rechtskräftigen Sorgerechtsbeschluss oder Negativbescheinigung des Jugendamtes).
 
Ob das vorliegende Reisedokument zur Einreise in einen anderen Staat ausreicht, hängt von den Einreisebestimmungen des Ziellandes ab. Einzelheiten zu den jeweils aktuellen Einreisebestimmungen erhalten Sie im Bürgerbüro oder über das Internet unter der Adresse www.auswaertiges-amt.de.

ArtKostenLieferzeitGültigkeit
Reisepass unter 24 Jahre37,50 Euroca. 6 Wochen6 Jahre¹
Express-Reisepass unter 24 Jahre69,50 Euro3-4 Werktage6 Jahre¹
Personalausweis unter 24 Jahre22,80 Euroca. 3 Wochen6 Jahre¹
Vorläufiger Reisepass unter 24 Jahre²26,00 Euro-max. 1 Jahr
Vorläufiger Personalausweis unter 24 Jahre³10,00 Euro-max. 3 Monate

 

 

Die Gebühr verdoppelt sich, wenn das Ausweisdokument auf Veranlassung der antragsstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder Zuständigkeit ausgestellt wird.

¹Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild von Säuglingen schnell verändern kann und eine Identifizierung auch vor  dem Erreichen des Ablaufdatums nicht mehr möglich ist. In diesem Fall empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Reisebeginn ein neues Ausweisdokument zu beantragen. Damit vermeiden Sie Probleme bei der Ein- und Ausreise.

²Nachweis über die unmittelbare Reise, wie Flugticket oder Reisevertrag müssen vorgelegt werden.

³Glaubhafter Grund für die sofortige Notwendigkeit des Dokumentes muss mitgeteilt werden.

  • Kinder müssen bei der Beantragung anwesend sein
  • Ausweise oder Pässe der Eltern zum Unterschriftenabgleich
  • ein aktuelles Passfoto, das den Anforderungen der Fotomustertafel der Bundesdruckerei (www.bundesdruckerei.de) genügt.
    Das Passfoto kann im Bürgerbüro ab einer Körpergröße von 1,20 m digital aufgenommen werden (Gebühr: 5 €)
  • Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde) des Kindes oder Familienstammbuch (bei Erstbeantragung)
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