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Leistungen der Kriegsopferfürsorge werden gewährt, wenn Kriegsbeschädigte oder deren Hinterbliebene ihren Bedarf nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Anträge erhalten Sie in den Bürgerbüros, die diese auch entgegennehmen und an den Rheinisch-Bergischen Kreis als zuständige Behörde zur Bearbeitung und Entscheidung weiterleiteten.
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