Lärmbelästigung

Entgegennahme von Beschwerden über Lärmbelästigungen
 
Die Ordnungsbehörde führt aufgrund der eingehenden Beschwerden Ermittlungen sowie ordnungsbehördliche Maßnahmen durch und ahndet festgestellte Ordnungswidrigkeiten. Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o.g. Dienstleistung wird der direkte Kontakt mit der zuständigen Dienststelle empfohlen.
 
Es gelten eine generelle Nachtruhe von 22.00 bis 06.00 Uhr morgens und besondere Regelungen nach der Geräte- und Maschinenschutzverordnung - 32. BImSchV und dem Sonn- und Feiertagsgesetz NRW. 

Ausnahmeregelungen für gewerbliche Baustellen erfragen Sie bitte bei der Ordnungsbehörde.

Lärm, Krach, Ruhestörung, Beschwerde

Kontakt

Herr P. Engelbracht

Sachgebietsleitung, stellvertretender Amtsleiter, Gaststätten, Gefahrenabwehr, Kirmes, Ausschankgenehmigung, Spielhallen

Ordnungsamt
Telegrafenstr. 11
42929 Wermelskirchen

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.00 Uhr

Der Besuch des Ordnungsamtes ist in der Regel nur nach Terminvereinbarung möglich.

Termine können telefonisch unter 02196 710-342 oder per E-Mail Ordnungsamt@wermelskirchen.de vereinbart werden.

Der Zugang ist nicht barrierefrei. Bitte vereinbaren Sie für eine barrierefreie Beratung vorab telefonisch einen Termin.