zurück
Nach § 62 Gemeindeordnung NW (GO) obliegt der Bürgermeisterin die Leitung der Verwaltung. Der Verwaltungsvorstand (Bürgermeisterin und Dezernenten) wirkt nach Maßgabe des § 70 GO bei den Leitungsaufgaben mit.
© 2025 Wermelskirchen
Unsere Website verwendet Cookies. Diese sind erforderlich für die grundlegende Funktionalität der Website und helfen uns dabei, die Benutzerfreundlichkeit stetig für Sie zu verbessern. Hierzu werden beim Besuch pseudonymisierte Daten gesammelt und ausgewertet. Ihr Einverständnis hierzu können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.