Meldebescheinigung

Die Meldebescheinigung erhalten Sie in den Bürgerbüros. Sie enthält folgende Angaben:

  • Name, Vorname(n)
  • Geburtsdatum/-ort
  • aktuelle Anschrift

 
Bei Ihrer persönlichen Vorsprache wird Ihnen die Meldebescheinigung sofort ausgestellt. Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Sie können sich auch durch eine andere Person vertreten lassen (Vollmacht und Ausweis sind erforderlich). Wenn Sie die Meldebescheinigung schriftlich beantragen, legen Sie bitte einen Verrechnungsscheck zwecks Zahlung der Verwaltungsgebühr bei.

Die Meldebescheinigung können Sie im Bürgerbüro erhalten oder online unter dem untenstehenden Link im Service-Portal beantragen.

  • Ausstellung einer Meldebescheinigung 9,00 Euro

 
In folgenden Fällen ist die Meldebescheinigung gebührenfrei:

  • Bescheinigung für die Familienkasse des Arbeitsamtes
  • Bescheinigung für das Arbeitsamt (Anforderung des Arbeitsamtes bitte mitbringen)
  • Bescheinigung für Rentenzwecke
  • Bescheinigung für Wohngeldzwecke