Online-Portal recht.nrw.de

Die Menschen in Nordrhein-Westfalen können ab sofort unter www.recht.nrw.de kostenfrei auf das gesamte Online-Angebot des Landesrechts zugreifen. Alle Funktionen, die bislang kostenpflichtig waren, sind freigeschaltet.

Neben allen historischen Gesetzblättern seit 1946 und Ministerialblättern ab 1949 finden die Bürgerinnen und Bürger auf dem Portal auch das geltende Landesrecht. Um schnell und einfach den gesuchten Text zu finden, steht eine Volltextsuche zur Verfügung. Neu ist auch die Möglichkeit, die Entwicklung von Normen überblickartig nachvollziehen zu können.

Es handelt sich um ein vollständiges, kostenfreies und amtliches Tool zur Online-Recherche.

Landesgesetz;Online-Portal;Gesetz