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B.
Lob
Wohngeld, Gaststätten, Parksondererlaubnis für Menschen mit Behinderung
Öffnungszeit Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Besuch des Ordnungsamtes ist in der Regel nur nach Terminvereinbarung möglich.
Termine können telefonisch unter 02196 710-342 oder per E-Mail Ordnungsamt@wermelskirchen.de vereinbart werden.
Der Zugang ist nicht barrierefrei. Bitte vereinbaren Sie für eine barrierefreie Beratung vorab telefonisch einen Termin.
S.
Hücker-Saleswski
Wohngeld, Parksondererlaubnis für Menschen mit Behinderung
Öffnungszeit Ordnungsamt
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Lob
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Hücker-Saleswski
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Menschen mit einer außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinde haben die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO zur Bewilligung von Parkerleichterungen zu erhalten.
Es wird ein europaweit gültiger „EU-Parkausweis“ ausgestellt.
§ 46 Abs. 1 StVO
Ordnungsamt
Telegrafenstr. 11
42929
Wermelskirchen
Tag | |
---|---|
Montag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Der Besuch des Ordnungsamtes ist in der Regel nur nach Terminvereinbarung möglich.
Termine können telefonisch unter 02196 710-342 oder per E-Mail Ordnungsamt@wermelskirchen.de vereinbart werden.
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Ordnungsamt
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