Parksondererlaubnis bei einer Schwerbehinderung

Menschen mit einer außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinde haben die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO zur Bewilligung von Parkerleichterungen zu erhalten.

Es wird ein europaweit gültiger „EU-Parkausweis“ ausgestellt.

  • Schwerbehindertenausweis mit Merkmal "aG" oder "Bl"
  • Bescheid des Versorgungsamtes
  • Foto

§ 46 Abs. 1 StVO

Kontakt

Frau Lob

Wohngeld, Gaststätten, Parksondererlaubnis für Menschen mit Behinderung

Ordnungsamt
Telegrafenstr. 11
42929 Wermelskirchen

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.00 Uhr

Der Besuch des Ordnungsamtes ist in der Regel nur nach Terminvereinbarung möglich.

Termine können telefonisch unter 02196 710-342 oder per E-Mail Ordnungsamt@wermelskirchen.de vereinbart werden.

Der Zugang ist nicht barrierefrei. Bitte vereinbaren Sie für eine barrierefreie Beratung vorab telefonisch einen Termin.

Frau Hücker-Saleswski

Wohngeld, Parksondererlaubnis für Menschen mit Behinderung

Ordnungsamt
Telegrafenstr. 11
42929 Wermelskirchen

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Montag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.00 Uhr

Der Besuch des Ordnungsamtes ist in der Regel nur nach Terminvereinbarung möglich.

Termine können telefonisch unter 02196 710-342 oder per E-Mail Ordnungsamt@wermelskirchen.de vereinbart werden.

Der Zugang ist nicht barrierefrei. Bitte vereinbaren Sie für eine barrierefreie Beratung vorab telefonisch einen Termin.