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J.
Konrad
Standesamtswesen
Öffnungszeiten Standesamt
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Team Standesamt
Öffnungszeiten Standesamt
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
L.
Bonekämper
Überwachung ruhender Verkehr, Aussen- und Ermittlungsdienst
Öffnungszeit Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Besuch des Ordnungsamtes ist in der Regel nur nach Terminvereinbarung möglich.
Termine können beim jeweiligen Sachbearbeiter telefonisch oder per E-Mail an Ordnungsamt@wermelskirchen.de vereinbart werden.
Der Zugang ist nicht barrierefrei. Bitte vereinbaren Sie für eine barrierefreie Beratung vorab telefonisch einen Termin.
P.
Engelbracht
Sachgebietsleitung, stellvertretender Amtsleiter, Gaststätten, Gefahrenabwehr, Kirmes, Ausschankgenehmigung, Spielhallen
Öffnungszeit Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Besuch des Ordnungsamtes ist in der Regel nur nach Terminvereinbarung möglich.
Termine können beim jeweiligen Sachbearbeiter telefonisch oder per E-Mail an Ordnungsamt@wermelskirchen.de vereinbart werden.
Der Zugang ist nicht barrierefrei. Bitte vereinbaren Sie für eine barrierefreie Beratung vorab telefonisch einen Termin.
S.
Engelbracht
Standesamtswesen
Öffnungszeiten Standesamt
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
S.
Glatzel
Sachgebietsleiter VKÜ / Ermittlungs- / Ordnungsdienst, ZAP
Öffnungszeit Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Besuch des Ordnungsamtes ist in der Regel nur nach Terminvereinbarung möglich.
Termine können beim jeweiligen Sachbearbeiter telefonisch oder per E-Mail an Ordnungsamt@wermelskirchen.de vereinbart werden.
Der Zugang ist nicht barrierefrei. Bitte vereinbaren Sie für eine barrierefreie Beratung vorab telefonisch einen Termin.
T.
Haenel
Verkehrsüberwachung, Wochenmarkt
Öffnungszeit Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Besuch des Ordnungsamtes ist in der Regel nur nach Terminvereinbarung möglich.
Termine können beim jeweiligen Sachbearbeiter telefonisch oder per E-Mail an Ordnungsamt@wermelskirchen.de vereinbart werden.
Der Zugang ist nicht barrierefrei. Bitte vereinbaren Sie für eine barrierefreie Beratung vorab telefonisch einen Termin.
I.
Kimpel
Sachbearbeitung Wohngeld
Öffnungszeit Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Besuch des Ordnungsamtes ist in der Regel nur nach Terminvereinbarung möglich.
Termine können beim jeweiligen Sachbearbeiter telefonisch oder per E-Mail an Ordnungsamt@wermelskirchen.de vereinbart werden.
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W.
Heider
Landeshundegesetz
Öffnungszeit Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Besuch des Ordnungsamtes ist in der Regel nur nach Terminvereinbarung möglich.
Termine können beim jeweiligen Sachbearbeiter telefonisch oder per E-Mail an Ordnungsamt@wermelskirchen.de vereinbart werden.
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B.
Heider-Kamm
Verkehrsüberwachung, Wochenmarkt
Öffnungszeit Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Besuch des Ordnungsamtes ist in der Regel nur nach Terminvereinbarung möglich.
Termine können beim jeweiligen Sachbearbeiter telefonisch oder per E-Mail an Ordnungsamt@wermelskirchen.de vereinbart werden.
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D.
Hiesdorf
Sachbearbeiter Obdachlosenwesen, Spielhallen, Kampfmittel
Öffnungszeit Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Besuch des Ordnungsamtes ist in der Regel nur nach Terminvereinbarung möglich.
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S.
Hücker-Saleswski
Wohngeld, Parksondererlaubnis für Menschen mit Behinderung
Öffnungszeit Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
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G.
Jassmann
Verkehrsüberwachung, Wochenmarkt
Öffnungszeit Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
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M.
Koch
Bußgeldstelle
Öffnungszeit Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
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B.
Lob
Wohngeld, Gaststätten, Parksondererlaubnis für Menschen mit Behinderung
Öffnungszeit Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
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C.
Schorn
Verkehrsüberwachung, Wochenmarkt
Öffnungszeit Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Besuch des Ordnungsamtes ist in der Regel nur nach Terminvereinbarung möglich.
Termine können beim jeweiligen Sachbearbeiter telefonisch oder per E-Mail an Ordnungsamt@wermelskirchen.de vereinbart werden.
Der Zugang ist nicht barrierefrei. Bitte vereinbaren Sie für eine barrierefreie Beratung vorab telefonisch einen Termin.
U.
Theis
Gewerbemeldestelle, Wohnberechtigungsscheine, Assistenz der Amtsleitung
Öffnungszeit Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Besuch des Ordnungsamtes ist in der Regel nur nach Terminvereinbarung möglich.
Termine können beim jeweiligen Sachbearbeiter telefonisch oder per E-Mail an Ordnungsamt@wermelskirchen.de vereinbart werden.
Der Zugang ist nicht barrierefrei. Bitte vereinbaren Sie für eine barrierefreie Beratung vorab telefonisch einen Termin.
K.
Witt
Standesbeamtin
Standardöffnungszeiten
Montag
08.00 - 12.30 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Innerhalb dieser Zeiten ist der Haupteingang für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet und der Empfang besetzt.
Nach der „Amtlichen Bekanntmachung“ vom 21.08.2001 ist das Gebiet der Stadt Wermelskirchen durch Beschluss des Rates vom 19.06.2006 zu einem einheitlichen Schiedsamtsbezirk zusammengelegt worden.
Zur Schiedsperson sind derzeit bestellt:
Zahlreiche Informationen über das Schiedsamt gibt es beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen unter www.schiedsamt.de.
Hinweis: Nach dem Ende einer Wahlperiode verbleibt die betreffende Schiedsperson bis zur Neuwahl im Amt.