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N.
Bara
Veranlagung von Niederschlagswassergebühren, wasserrechtliche Erlaubnisse
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
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Der Betrieb des Kanalnetzes und die Abwasserreinigung kosten Geld. Deshalb erhebt die Stadt Wermelskirchen Kanalbenutzungsgebühren, um die Kosten für die Abwasserbeseitigung zu decken. Dabei wird zwischen Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren unterschieden.
Die Schmutzwassergebühr wird nach der Menge des Schmutzwassers berechnet, das der öffentlichen Abwasseranlage von den angeschlossenen Grundstücken unmittelbar oder mittelbar zugeführt wird. Berechnungsgrundlage ist hierbei das aus öffentlichen oder privaten Anlagen bezogene Frischwasser in Kubikmetern (cbm).
Die Gebührenerhebung erfolgt je nach Wasserversorger über die Wasserrechnungen der BEW oder im Einzugsgebiet der Wasserverbände Dabringhausen, Halzenberg, Osminghausen und Ketzbergerhöhe werden die Gebühren direkt von der Stadt über die Grundbesitzabgabenbescheide erhoben.
Grundlage der Gebührenberechnung für das Niederschlagswasser ist die Quadratmeterzahl der bebauten und/oder befestigten Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser mittelbar (z.B. über Gefälle zur Straße) oder unmittelbar (z.B. über eine Leitung) in die gemeindliche Abwasseranlage gelangen kann.
Unter bebauter Grundstücksfläche ist die Fläche zu verstehen, die von Gebäuden inklusive Dachüberstand überdeckt wird. Befestigte Grundstücksflächen sind zum Beispiel Wege, Zufahrten, Terrassen und ähnliches. Diese können mit Bitumen, Beton, Pflaster oder ähnlichen Materialien befestigt sein. Auch sogenannte Ökopflaster bieten nicht die erforderliche dauerhafte Durchlässigkeit, um bei Starkregenereignissen das gesamte Niederschlagswasser zu versickern. Deshalb sind auch solche Flächen als versiegelt anzusehen.
Die Flächen wurden mittels Luftbildauswertung und Befragung der Eigentümer ermittelt. Ändern sich die Flächen, ist die Veränderung der Stadt unverzüglich anzuzeigen. Die mitgeteilten Änderungen werden mit dem jeweils nächsten Monatsersten bei der Gebührenerhebung berücksichtigt.
Rathaus
Raum: 1.14
Telegrafenstraße 29-33
42929
Wermelskirchen
Tag | |
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Montag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
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