Stadtpass

Leistungsberechtigte nach dem SGB II erhalten auf Antrag einen Stadtpass beim Sozialamt bei Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides. 
 
Mit dem Stadtpass können z.B. folgende Einrichtungen bis zu 50% ermäßigten Gebühren bzw. Preisen in Anspruch genommen werden:

  • Städtische Bäder
  • Stadtbücherei
  • Theater- und Konzertveranstaltungen
  • VHS-Veranstaltungen
  • Kursangebote für Seniorinnen und Senioren im Haus der Begegnung
  • Musikschule
Stadtpass; Stadtpässe; Ermäßigung