zurück
Umlegungen nach dem BauGB
Eine Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren, das von einem unabhängigen Ausschuss, dem Umlegungsausschuss, betrieben wird, dem ein Jurist, ein Vermessungs- und ein Bewertungssachverständiger sowie 2 Ratsmitglieder angehört.
Durch eine Umlegung wird in einem Baugebiet Bodenordnung betrieben, d. h. die tatsächlichen Grundstücksverhältnisse werden an die Bebauungsplanung angepasst.
Dabei sind die Interessen von Stadt und Bürger in der Regel gleichgerichtet. Die Stadt kommt ins Eigentum der notwendigen öffentlichen Flächen (Straßen, öffentliche Grün- und Gemeinbedarfsflächen). Die Eigentümer erhalten durch die Umlegung baureife Grundstücke zugeschnitten, die mindestens dem Wertt ihrer eingeworfenen Grundstücke entsprechen.
§§ 45 ff Baugesetzbuch (BauGB)
© 2024 Wermelskirchen
Unsere Website verwendet Cookies. Diese sind erforderlich für die grundlegende Funktionalität der Website und helfen uns dabei, die Benutzerfreundlichkeit stetig für Sie zu verbessern. Hierzu werden beim Besuch pseudonymisierte Daten gesammelt und ausgewertet. Ihr Einverständnis hierzu können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.