Umwandlung von Lebenspartnerschaften

Lebenspartnerschaften können seit dem 1. Oktober 2017 in Deutschland nicht mehr geschlossen werden.

Es gibt mittlerweile ein Gesetz, das Eheschließungen zwischen zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts möglich macht.

Wer seit 2001 in Deutschland eine Lebenspartnerschaft geschlossen hat kann diese Lebenspartnerschaft in eine Ehe "umwandeln". Welche Unterlagen Sie dazu vorlegen müssen und wie die Umwandlung erfolgen kann, teilt Ihnen das Standesamt gerne in einem telefonischen Gespräch mit.

Gleichgeschlechtliche Paare, die nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und jetzt eine Ehe schließen möchten, finden alle wichtigen Informationen dazu im Punkt "Anmeldung der Eheschließung"

Kontakt

Frau K. Witt

Rathaus
Raum: 1.05
Telegrafenstraße 29-33
42929 Wermelskirchen

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