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Wehr- und Zivildienstleistende und deren Ehefrauen, Kinder und Unterhaltsberechtigte sowie Wehrübende erhalten Unterhaltssicherung.
Zuständig für die Bearbeitung und Entscheidung über die Anträge ist die örtliche Stelle für Unterhaltssicherung des Rheinisch-Bergischen Kreises. Antragsformulare erhalten Sie in den Bürgerbüros, die diese auch entgegennehmen und weiterleiten.
Unterhaltssicherungsgesetz (USG)
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