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Die Stadt Wermelskirchen vergibt in ihrem Stadtgebiet die Hausnummern für Gebäude. Dies geschieht zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere aber zur Auffindbarkeit der Adressen, vor allem im Notfall für Polizei, Feuerwehr und Notdienste.
Die Vergabe der Hausnummer erfolgt in der Regel im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens durch die Stadt Wermelskirchen von Amts wegen. Machen weitere Eingänge zum Haus oder die Erweiterung/ Änderung eines bestehenden Gebäudes die Vergabe einer weiteren Hausnummer oder eines Zusatzes zur Hausnummer erforderlich, kann dies bei der Stadt Wermelskirchen formlos und in Schriftform beantragt werden. In manchen Fällen wird aber auch die Änderung der bestehenden Hausnummer erforderlich, die durch die Stadt Wermelskirchen veranlasst wird.
Über die Vergabe bzw. Änderung einer Hausnummer erhalten Sie einen Bescheid. Sollte Ihre Hausnummer geändert werden müssen, werden sie vorab dazu angehört.
Ist die Hausnummer vergeben, ist der Eigentümer verpflichtet, diese gut sichtbar an der Hauswand anzubringen. Dass dabei auf eine eindeutige Zuordnung der Nummer zum Haus zu achten ist, versteht sich von selbst.
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