Verkehrsangelegenheiten

Verkehrsangelegenheiten sind u. a. :

  • Genehmigung von Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum gemäß § 44 und 45 StVO
  • Genehmigung von Haltverbotszonen
  • Erteilung von Handwerkerparkausweisen
  • Erstellung von Parksonderausweisen für soziale Dienste
  • Erteilung von Erlaubnissen gemäß § 29 StVO (Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum)
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen gemäß § 46 StVO

 

Der Antrag zur "Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraumgemäß  45 Abs. 6 StVO" ist schriftlich, spätestens 14 Kalendertage vor der beabsichtigten Ausübung der Arbeiten zu stellen.