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Wenn jemand in einem städtischen Gebäude ausrutscht, hinfällt und sich verletzt, weil der Boden noch nass von der Reinigung ist, oder ein Schüler sich an einem unzureichend gesicherten Turngerät verletzt oder ein städtisches Fahrzeug zum Beispiel einen Gartenzaun beschädigt hat, könnte ein Schadensersatzanspruch bestehen. Diese Fälle werden im Bereich der Versicherungen abgewickelt.
Dazu gehören zum Beispiel auch:
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