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Das Vorkaufsrecht ermöglicht dem Berechtigten, ein Grundstück vom Verpflichteten zu denselben Bedingungen zu kaufen, zu denen der Verpflichtete es an einen Dritten verkauft hat. Gesetzliche Vorkaufsrechte sind u.a. im Baugesetzbuch geregelt.
Der beurkundende Notar hat der Stadt Wermelskirchen alle Kaufverträge über Grundstücksverkäufe vorzulegen, die in ihrem Stadtgebiet abgeschlossen werden. Die Stadt Wermelskirchen muss sodann prüfen, ob ein gesetzliches Vorkaufsrecht vorliegt und ausgeübt werden soll.
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