Wirtschaftliche Jugendhilfe

Aufgabe der Jugendhilfe ist es, Kinder und Jugendliche beim Aufwachsen in der Gesellschaft Hilfeleistungen anzubieten und die Eltern in ihrem Erziehungsauftrag zu unterstützen. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das achte Sozialgesetzbuch. Erste Anlaufstelle sind hier die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD).

Die Maßnahmen der Jugendhilfe werden in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form gewährt, dazu gehören z. B.

  • Flexible oder sozialpädagogische Familienhilfe
  • Soziale Gruppenarbeit
  • Erziehung in einer Tagesgruppe
  • Unterbringung in Pflegefamilien
  • Unterbringung in stationären Einrichtungen
  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
  • Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte (§35a SGB VIII)

 

Neben den pädagogischen Hilfen umfassen die Hilfen zur Erziehung auch wirtschaftliche Leistungen, welche unter dem Begriff der Wirtschaftlichen Jugendhilfe zusammengefasst werden. Gemeinsam mit den Fachkräften des Allgemeinen Sozialen Dienstes entscheidet die Wirtschaftliche Jugendhilfe über die individuellen Maßnahmen und setzt die Leistungen entsprechend rechtlich und finanziell um.

 

Zu den Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gehören u.a.:

  • Prüfung der örtlichen Zuständigkeit (§§86 ff SGB VIII)
  • Abrechnung mit den Leistungserbringern
  • Zahlung von Pflegegeld an Pflegefamilien
  • Heranziehung der Eltern zu den Kosten der Jugendhilfe (§§ 91 ff SGB VIII)
  • Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen gegenüber Dritten (z.B. Familienkasse, BAFÖG-Stelle, Wohngeldstelle)
  • Regelung und Durchsetzung von finanziellen Ansprüchen gegenüber anderen Jugendämtern (z.B. bei Wohnortwechsel der Eltern)

 

Sobald Leistungen erbracht werden, bei denen der Lebensunterhalt der Kinder und Jugendlichen anfällt, wird ein sogenannter Kostenbeitrag von den Eltern sowie von den Kindern und Jugendlichen erhoben. Dies gilt auch für teilstationäre Hilfen. Dieser Kostenbeitrag ist einkommensabhängig und wird von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe errechnet und festgesetzt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Jugendamtes Wermelskirchen stehen Ihnen jederzeit gerne beratend telefonisch unter den  angegebenen Telefonnummern oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung.

WiJu