Wohnungshilfswerk

Die Stiftung Wohnungshilfswerk ist eine rechtlich unselbständige örtliche Stiftung, die den Bau und Erwerb eigengenutzter Wohnungen in der Stadt Wermelskirchen durch die Bereitstellung zinsloser Darlehen, in Höhe von einmalig maximal 10.000 €, fördert.
 
Die Förderung bezieht sich auf folgende Objekte:
 
1.  die Errichtung und den Erwerb neu erstellter Eigenheime
2.  die Errichtung oder den Erwerb neu erstellter eigengenutzter Eigentumswohnungen,
3.  die Schaffung von zusätzlichem familiengerechtem Wohnraum,
4.  der Ausbau von Wohnungen in Altbauten,
5.  der Erwerb von Altbauten
 
Im Rahmen der Bereitstellung von Wohnungsbauförderungsmitteln prüft der Landrat die Einkommensgrenzen des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein- Westfalen (WFNG NRW).
 
Wenn Sie weitere Informationen zur Bewilligung dieses Darlehens haben möchten, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt.
Wenn Sie Informationen zur Tilgung oder zur Auflösung Ihres bestehenden Darlehens haben, steht Ihnen die Kämmerei gerne zur Verfügung.