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Funktionspostfach Pressestelle
Pressestelle
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
R.
Möller
Vorzimmer der Bürgermeisterin
Standardöffnungszeit
Montag
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Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
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S.
Singer
Social Media Manager
Standardöffnungszeit
Montag
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A.
Kohls
Sachbearbeitung Ratsangelegenheiten
Standardöffnungszeit
Montag
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K.
Kellermann
Pressestelle, Internet & Intranet
Standardöffnungszeit
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G.
Marschollek
Fachkraft für Arbeitssicherheit/Internet & Intranetredaktion
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Ehepaare, die im diesem Jahr ihr 50-jähriges, 60-jähriges oder ein noch höheres Ehejubiläum feiern und einen Besuch des Bürgermeisters wünschen, werden gebeten, sich im Vorzimmer des Bürgermeisters mit entsprechendem Meldeformular zu melden.
Das gleiche gilt für Personen, die in diesem Jahr 90, 95, 100 Jahre und älter werden.
Meldungen werden auch von Verwandten bzw. Bekannten des genannten Personenkreises entgegengenommen. Voraussetzung ist, dass die Ehejubilare ihren Hauptwohnsitz in Wermelskirchen haben.
Ehejubilare (zum 50., 60., 65., 70 oder höherem Ehejubiläum) und Altersjubilare (zum 80., 85., 90., 95., und ab dem 100. Geburtstag) erhalten auf jeden Fall ein Glückwunschschreiben des Bürgermeisters, auch wenn sie keinen persönlichen Besuch wünschen.