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S.
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S.
Langner
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Nachfolgende Satzungen enthalten Informationen rund um die Themen Straßenausbaubeiträge und Erschließungsbeiträge.
6.03-02-20 | Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Wermelskirchen vom 17.12.1985 in der Fassung der 2. Nachtragssatzung vom 14.03.1994 |
6.04-02-1988 | Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wermelskirchen vom 22.06.1988 in der Fassung der 2. Nachtragssatzung vom 02.01.2017 |
Rathaus
Raum: 2.06
Telegrafenstraße 29-33
42929
Wermelskirchen
Tag | |
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Montag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
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Rathaus
Raum: 2.08
Telegrafenstraße 29-33
42929
Wermelskirchen
Tag | |
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Montag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
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Rathaus
Raum: 2.06
Telegrafenstraße 29-33
42929
Wermelskirchen
Tag | |
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Montag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
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Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
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