Gebühren

Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden die Gemeindeordnung, das Kommunalabgabengesetz sowie die entsprechenden Satzungen der Stadt Wermelskirchen. Die Stadt erhebt Benutzungsgebühren als Gegenleistung für die Inanspruchnahme ihrer Einrichtungen. Die Benutzungsgebühren werden so bemessen, dass die Einnahmen die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken. Die Gebühren werden vom Rat der Stadt beschlossen und in Satzungen festgelegt.
 
Für folgende Gebührenhaushalte bestehen Satzungen, in denen Regelungen zur Gebührenpflicht, zum Gebührenmaßstab, zur Gebührenhöhe und Fälligkeit enthalten sind:

 

  • Rettungsdienst
  • Abfallbeseitigung
  • Abwasserbeseitigung
  • Fäkalienabfuhr für Sammelgruben und Kleinkläranlagen
  • Bestattungswesen
  • Wochen- und Jahrmärkte

 
Die Gebührensatzungen finden Sie auf der städtischen Homepage unter dem Menüpunkt Politik / Ortsrecht.

Kontakt

Frau K. Ullrich

Kosten- und Leistungsrechnung

Rathaus
Raum: 2.17
Telegrafenstraße 29-33
42929 Wermelskirchen

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.

 

Herr C. Lörke

Rathaus
Raum: 2.18
Telegrafenstraße 29-33
42929 Wermelskirchen

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.

 

Frau C. Schulz

Kosten- und Leistungsrechnung

Rathaus
Raum: 2.17
Telegrafenstraße 29-33
42929 Wermelskirchen

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.