Gefahrenabwehr

Beseitigung von Störungen und Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Ordnungsbehördengesetz, Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Wermelskirchen

Kontakt

Herr A. Feldmann

Amtsleitung, Gefahrenabwehr, Schiedspersonen, Feuerwerk der Klasse II (Ausnahmegenehmigung), Märkte, Messen und Ausstellungen, Kirmes

Ordnungsamt
Telegrafenstr. 11
42929 Wermelskirchen

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.00 Uhr

Der Besuch des Ordnungsamtes ist in der Regel nur nach Terminvereinbarung möglich.

Termine können telefonisch unter 02196 710-342 oder per E-Mail Ordnungsamt@wermelskirchen.de vereinbart werden.

Der Zugang ist nicht barrierefrei. Bitte vereinbaren Sie für eine barrierefreie Beratung vorab telefonisch einen Termin.

Herr P. Engelbracht

Sachgebietsleitung, stellvertretender Amtsleiter, Gaststätten, Gefahrenabwehr, Kirmes, Ausschankgenehmigung, Spielhallen

Ordnungsamt
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Herr S. Glatzel

Sachgebietsleiter VKÜ / Ermittlungs- / Ordnungsdienst, ZAP

Zentraler Ansprechpartner für Veranstaltungen unter freiem Himmel

Ordnungsamt
Raum: 1.11
Telegrafenstr. 11
42929 Wermelskirchen

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