Gewerbezentralregisterauszüge

Anträge einer Privatperson auf Ausstellung eines Gewerbezentralregisterauszuges werden dem Bundeszentralregister in Bonn zur weiteren Bearbeitung zugeleitet. Die fällige Verwaltungsgebühr ist bei Antragstellung zu entrichten und wird nach einem Verteilungsschlüssel an das Bundeszentralregister abgeführt. Die Ausstellung eines Gewerbezentralregisterauszuges muss persönlich beantragt werden. Die Beantragung durch einen Dritten mittels Vollmacht ist nicht möglich. Je nach Art des Gewerbezentralregisterauszuges wird dieser durch das Bundeszentralregister dem Bürger direkt oder ggf. einer Behörde/Dienststelle zugeleitet. Gewerbezentralregisterauszüge werden z.B. für die Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung benötigt.

13,00 Euro

Kontakt

Frau U. Theis

Gewerbemeldestelle, Wohnberechtigungsscheine, Assistenz der Amtsleitung

Ordnungsamt
Telegrafenstr. 11
42929 Wermelskirchen

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Tag
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Dienstag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.00 Uhr

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Termine können telefonisch unter 02196 710-342 oder per E-Mail Ordnungsamt@wermelskirchen.de vereinbart werden.

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