Grundbesitzabgaben

Zu den Grundbesitzabgaben zählen alle Steuern, Abgaben und Gebühren, die für bebaute und zum Teil für unbebaute Grundstücke in der Stadt Wermelskirchen zu erheben sind.

Zu den Grundbesitzabgaben gehören:

  • Grundsteuern

Der einzelne Grundstückseigentümer erhält jährlich zum Anfang des Jahres einen Abgabenbescheid über die für sein Grundstück zu erhebenden Grundbesitzabgaben. Bei dem Besitz von mehreren Grundstücken werden mehrere Grundbesitzabgabenbescheide erstellt und in einem Summenbescheid zur Zahlungserleichterung zusammengefasst.
 
Die Grundbesitzabgaben werden fällig in vierteljährlichen Raten zum 26.02, 15.05., 15.08. und 15.11.. Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.

Kontakt

Frau B. Huhn

SB Grundbesitzabgaben

Rathaus
Raum: 1.09
Telegrafenstraße 29-33
42929 Wermelskirchen

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr

Innerhalb dieser Zeiten ist der Haupteingang für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet und der Empfang besetzt.

Frau I. Völker

SB Grundbesitzabgaben

Rathaus
Raum: 1.10
Telegrafenstraße 29-33
42929 Wermelskirchen

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Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
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Innerhalb dieser Zeiten ist der Haupteingang für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet und der Empfang besetzt.