Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird die persönliche Hundehaltung. Die Erhebung erfolgt aufgrund einer Ortssatzung der Stadt Wermelskirchen.

Die Steuersätze sind gestaffelt bei Haltung von zwei bzw. drei und mehr Hunden je Haushalt. Für gefährliche Hunde, sog. "Kampfhunde", ist ein erhöhter Steuersatz zu entrichten. Die Satzung sieht des Weiteren verschiedene Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände vor.

Die Nichtanmeldung bzw. nicht rechzeitige Anmeldung eines Hundes kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Hundehaltung

Kontakt

Frau I. Völker

Grundsteuer, Hundesteuer

Rathaus
Raum: 1.10
Telegrafenstraße 29-33
42929 Wermelskirchen

Öffnungszeiten
Tag
Montag:09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag:09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch:09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag:09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:09.00 - 12.00 Uhr