Kassen- und Vollstreckungswesen

Das Kassen- und Vollstreckungswesen umfasst die Bereiche Buchhaltung und Zahlungsverkehr für alle städtischen Ein- und Auszahlungen sowie Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen.

Sämtliche Geldtransaktionen (Ein- und Auszahlungen), die über das Konto der Stadt Wermelskirchen laufen, werden von der Stadtkasse gebucht. Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Bar-Gebührenkassen in einzelnen Abteilungen) muss jede Geldtransaktion der Stadt Wermelskirchen zentral über die Stadtkasse abgewickelt werden.

Zuständig ist die Stadtkasse als Vollziehungsbehörde auch für das Mahn- und Vollstreckungswesen. Insbesondere die Einziehung öffentlich-rechtlicher Forderungen auf dem Vollstreckungswege obliegt den Vollziehungsbeamten der Stadt Wermelskirchen.

Weitere Leistungsmerkmale:

  • Kreditorenbuchhaltung
    Verbuchung und Leistung der Auszahlungen zu den Fälligkeitsterminen
  • Debitorenbuchhaltung
    Verbuchung der täglichen Zahlungseingänge
  • Forderungsmanagement
    Überwachung der Außenstände und Durchführung des gesamten Inkassos
  • Amtshilfe für fremde Vollstreckungsbehörden
  • Liquiditätsplanung
    Verwaltung der Zahlungsmittel und Bankenbuchhaltung
  • Verwahrgelassbuchhaltung

Gemeindeordnung
Verwaltungsvollstreckungsgesetz

Stadtkasse
Stadtkasse

Kontakt

Frau A. Kozikowski

Sachgebietsleitung Stadtkasse, Vollstreckung

Rathaus
Raum: 2.04
Telegrafenstraße 29-33
42929 Wermelskirchen

Öffnungszeiten
Tag
Montag:09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag:09.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch:09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag:09.00 - 12.00 Uhr
Freitag:09.00 - 12.00 Uhr

Bis Ende September sind wir Montag bis Freitag zwischen 9:00 – 12:00 Uhr persönlich und telefonisch erreichbar. Terminvereinbarungen außerhalb der Service-Zeiten sind nach Absprache möglich.

Innerhalb dieser Zeiten ist der Haupteingang für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet und der Empfang besetzt.