Kindergarten Elternbeiträge

Für den Besuch eines Kindergartens haben die Eltern einen monatlichen Beitrag zu zahlen, der sich nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit richtet.
 
Das erstmalige Anschreiben der Eltern hinsichtlich der Elternbeitragspflicht erfolgt "automatisch" durch das Amt für Jugend, Bildung und Soziales aufgrund des von den Eltern im Kindergarten abgeschlossenen Betreuungsvertrages.
 
Nach der erstmaligen Festsetzung des Elternbeitrages sind Änderungen der Einkommensverhältnisse, die zur Zugrundelegung einer höheren Einkommensgruppe führen können, von den Eltern unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.
 
Generell erfolgt eine jährliche Prüfung der Elternbeiträge, zu der die Eltern die erforderlichen Nachweise bis Ende März in Kopie vorzulegen haben.

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Kontakt

Frau M. Freymann

Elternbeiträge Kita

Rathaus
Raum: 4.02
Telegrafenstraße 29-33
42929 Wermelskirchen

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 12.30 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.30 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.30 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.00 Uhr

Innerhalb dieser Zeiten ist der Haupteingang für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet und der Empfang besetzt.