Niederschlagswassergebühr

Grundlage der Gebührenberechnung für das Niederschlagswasser ist die Quadratmeterzahl der bebauten (bzw. überbauten) und/oder befestigten Grundstücksfläche, von denen Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann. Eine nicht leitungsgebundene Zuleitung liegt insbesondere vor, wenn von bebauten und/oder befestigten Flächen oberirdisch aufgrund des Gefälles Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann.

Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche 1,58 € (Stand 01.01.2022). Weitere Details sind aus der Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 12.12.2017 i.d.F. der 4. Nachtragssatzung vom 14.12.2021 (Abwasserbeseitigungssatzung – ABS) zu entnehmen.

Regenwasser Regenwassergebühr Kosten Niederschlagswasser

Kontakt

Frau B. Sürer

Niederschlagswassergebühren Wasserrechtliche Erlaubnis

Rathaus
Raum: 1.14
Telegrafenstraße 29-33
42929 Wermelskirchen

Öffnungszeiten
Tag
Montag:09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag:09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch:09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag:09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:09.00 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.

Herr J. Espinosa

Niederschlagswassergebühren, Fäkaliengebühren

Rathaus
Raum: 1.14
Telegrafenstraße 29-33
42929 Wermelskirchen

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 12.30 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.30 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.30 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.00 Uhr

Innerhalb dieser Zeiten ist der Haupteingang für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet und der Empfang besetzt.