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B.
Sürer
SB SAW/Kommunale Abgaben
Öffnungszeiten Sachgebiet Abgabenerhebung, Verwaltung SAW
Montag
08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitext
Innerhalb dieser Zeiten ist der Haupteingang für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet und der Empfang besetzt.
J.
Espinosa
SB SAW/Kommunale Abgaben
Öffnungszeiten Sachgebiet Abgabenerhebung, Verwaltung SAW
Montag
08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
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Innerhalb dieser Zeiten ist der Haupteingang für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet und der Empfang besetzt.
Grundlage der Gebührenberechnung für das Niederschlagswasser ist die Quadratmeterzahl der bebauten und/oder befestigten Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser mittelbar (z.B. über Gefälle zur Straße) oder unmittelbar (z.B. über eine Leitung) in die gemeindliche Abwasseranlage gelangen kann.
Unter bebauter Grundstücksfläche ist die Fläche zu verstehen, die von Gebäuden inklusive Dachüberstand überdeckt wird. Befestigte Grundstücksflächen sind zum Beispiel Wege, Zufahrten, Terrassen und ähnliches. Diese können mit Bitumen, Beton, Pflaster oder ähnlichen Materialien befestigt sein. Auch sogenannte Ökopflaster bieten nicht die erforderliche dauerhafte Durchlässigkeit, um bei Starkregenereignissen das gesamte Niederschlagswasser zu versickern. Deshalb sind auch solche Flächen als versiegelt anzusehen.
Die Flächen wurden mittels Luftbildauswertung und Befragung der Eigentümer ermittelt. Ändern sich die Flächen, ist die Veränderung der Stadt unverzüglich anzuzeigen. Die mitgeteilten Änderungen werden mit dem jeweils nächsten Monatsersten bei der Gebührenerhebung berücksichtigt.
Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche 1,83 € (Stand 01.01.2026). Weitere Details sind aus der Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 12.12.2017 i.d.F. der 8. Nachtragssatzung vom 23.12.2025 (Abwasserbeseitigungssatzung – ABS) zu entnehmen.
Rathaus
Raum: 1.14
Telegrafenstraße 29-33
42929
Wermelskirchen
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
| Dienstag: | 08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
| Mittwoch: | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
| Freitag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
Innerhalb dieser Zeiten ist der Haupteingang für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet und der Empfang besetzt.
Rathaus
Raum: 1.14
Telegrafenstraße 29-33
42929
Wermelskirchen
| Tag | |
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| Montag: | 08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
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| Mittwoch: | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
| Freitag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
Innerhalb dieser Zeiten ist der Haupteingang für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet und der Empfang besetzt.