Schankgenehmigung

Eine Schankgenehmigung (Gestattung gem. § 12 Gaststättengesetz) benötigt, wer an die Allgemeinheit aus besonderem Anlass vorübergehend Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Hierbei handelt es sich in der Regel um der Öffentlichkeit zugängliche Veranstaltungen außerhalb öffentlicher Gaststätten.
 
Die gängigsten Anlässe sind: 

 

  • "Tag der offenen Tür" bei Gewerbebetrieben
  • Schützenfeste und Volksfeste
  • Veranstaltungen in öffentlichen Räumen (z.B. Konzerte, sonstige Tanzveranstaltungen)

 
Die Höhe der Gebühr, die grundsätzlich bei Empfang der Gestattung zu entrichten ist, ist abhängig von der Art der Gestattung sowie vom Umfang und der Dauer der Veranstaltung. Nähere Auskünfte erteilen das Ordnungsamt.

Kontakt

Frau Lob

Wohngeld, Gaststätten, Parksondererlaubnis für Menschen mit Behinderung

Ordnungsamt
Telegrafenstr. 11
42929 Wermelskirchen

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.00 Uhr

Der Besuch des Ordnungsamtes ist in der Regel nur nach Terminvereinbarung möglich.

Termine können telefonisch unter 02196 710-342 oder per E-Mail Ordnungsamt@wermelskirchen.de vereinbart werden.

Der Zugang ist nicht barrierefrei. Bitte vereinbaren Sie für eine barrierefreie Beratung vorab telefonisch einen Termin.