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D.
Hiesdorf
Sachbearbeiter Obdachlosenwesen, Spielhallen, Kampfmittel
Öffnungszeit Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Besuch des Ordnungsamtes ist in der Regel nur nach Terminvereinbarung möglich.
Termine können telefonisch unter 02196 710-342 oder per E-Mail Ordnungsamt@wermelskirchen.de vereinbart werden.
Der Zugang ist nicht barrierefrei. Bitte vereinbaren Sie für eine barrierefreie Beratung vorab telefonisch einen Termin.
P.
Engelbracht
Sachgebietsleitung, stellvertretender Amtsleiter, Gaststätten, Gefahrenabwehr, Kirmes, Ausschankgenehmigung, Spielhallen
Öffnungszeit Ordnungsamt
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Hiesdorf
Sachbearbeiter Obdachlosenwesen, Spielhallen, Kampfmittel
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Das Spielhallengewerbe ist erlaubnispflichtig und darf erst ausgeübt werden, wenn die Erlaubnis erteilt ist. Zeitgleich mit der Erlaubnis ist der Gewerbemeldestelle der Beginn des Gewerbes anzuzeigen. Für die Erteilung zuständig ist die Gemeinde, in der das Spielhallengewerbe ausgeübt werden soll. Die Erlaubnis gilt bis auf Widerruf und ist nur jeweils für das betreffene Gewerbe gültig.
Der landesgesetzliche Gebührenrahmen sieht eine Verwaltungsgebühr zwischen 150,00 € und 3.000,00 € vor.
Die Festsetzung der letztendlich zu zahlenden Gebühr bemisst sich demnach nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Art und des Umfangs des beabsichtigten Gewerbes innerhalb dieses Gebührenrahmens.
Gewerbeordnung, Spielverordnung und weitere spezialgesetzliche Vorschriften
Ordnungsamt
Telegrafenstr. 11
42929
Wermelskirchen
Tag | |
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Montag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
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