Steuer-Identifikationsnummer

Das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn vergibt und versendet die sogenannte "Steuer-Identifikationsnummer" an alle Bürger. Sie identifiziert den jeweiligen Steuerzahler gegenüber den Finanzbehörden. Sie ist personenbezogen und unbefristet gültig. Der Datenaustausch erfolgt über die örtlichen Meldebehörden.

Ihre Steuer-Identifikationsnummer (SteuerID) steht in Ihrem Einkommenssteuerbescheid, auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder im Informationsschreiben des Finanzamtes über die gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Wenn Sie Ihre SteuerID in den eingangs erwähnten Unterlagen nicht finden, empfehlen wir Ihnen, Ihre ID-Nummer beim Bundeszentralamt für Steuern erneut anzufordern.

Sie können auch nach vorheriger Terminvereinbarung im Bürgerbüro vorsprechen. Dort werden Ihnen die bei uns gespeicherten Daten zu Ihrer ID-Nummer mitgeteilt.

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Aktuell ist eine Terminvereinbarung für das Bürgerbüro Pflicht. Ohne Termin wird kein Einlass gewährt.

Donnerstags zwischen 14.00 -17.00 Uhr offene Sprechstunde (= Einlass ohne Termin möglich)

Die offene Sprechstunde ist eine Serviceausweitung für die Bürgerinnen und Bürger, die keinen Termin machen möchten, denen die Wartezeit auf einen Termin zu lang erscheint oder die ein kurzfristiges Anliegen haben. Deshalb muss während der offenen Sprechstunde jedoch mit erhöhten Wartezeiten gerechnet werden.

 

Rathaus
Raum: E. 14
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42929 Wermelskirchen

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Aktuell ist eine Terminvereinbarung für das Bürgerbüro Pflicht. Termine können online vereinbart werden. Donnerstag zwischen 14.00 -17.00 Uhr offene Sprechstunde (= ohne Termin)