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Bürgerbüro
Öffnungszeit Bürgerbüro
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Samstag
09:00 - 13:00 Uhr
Freitext
Aktuell ist eine Terminvereinbarung für das Bürgerbüro Pflicht. Termine können online vereinbart werden. Donnerstag zwischen 14.00 -17.00 Uhr offene Sprechstunde (= ohne Termin)
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Das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn vergibt und versendet die sogenannte "Steuer-Identifikationsnummer" an alle Bürger. Sie identifiziert den jeweiligen Steuerzahler gegenüber den Finanzbehörden. Sie ist personenbezogen und unbefristet gültig. Der Datenaustausch erfolgt über die örtlichen Meldebehörden.
Ihre Steuer-Identifikationsnummer (SteuerID) steht in Ihrem Einkommenssteuerbescheid, auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder im Informationsschreiben des Finanzamtes über die gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Wenn Sie Ihre SteuerID in den eingangs erwähnten Unterlagen nicht finden, empfehlen wir Ihnen, Ihre ID-Nummer beim Bundeszentralamt für Steuern erneut anzufordern.
Sie können auch nach vorheriger Terminvereinbarung im Bürgerbüro vorsprechen. Dort werden Ihnen die bei uns gespeicherten Daten zu Ihrer ID-Nummer mitgeteilt.
Aktuell ist eine Terminvereinbarung für das Bürgerbüro Pflicht. Ohne Termin wird kein Einlass gewährt.
Die offene Sprechstunde ist eine Serviceausweitung für die Bürgerinnen und Bürger, die keinen Termin machen möchten, denen die Wartezeit auf einen Termin zu lang erscheint oder die ein kurzfristiges Anliegen haben. Deshalb muss während der offenen Sprechstunde jedoch mit erhöhten Wartezeiten gerechnet werden.
Rathaus
Raum: E. 14
Telegrafenstraße 29-33
42929
Wermelskirchen
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Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr |
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