Zahlungsverkehr

Zahlungen (insbesondere Steuern, Beiträge und andere Abgaben) an die Stadt Wermelskirchen sollten Sie nach Möglichkeit bargeldlos (also per Überweisung oder Bankeinzug) leisten.

Zahlungen an die Stadt Wermelskirchen sind auf folgendes Konto möglich:

Stadtsparkasse Wermelskirchen
BLZ:
Kto.-Nr.:
IBAN:
SWIFT-BIC:
340 515 70
100 057
DE41 3405 1570 0000 1000 57
WELADED1WMK
 

Wichtig für jede Überweisung:

Wir teilen Ihnen für Ihre Zahlung ein Kassenzeichen mit. Es ist wichtig, dass Sie dieses Kassenzeichen als Verwendungszweck angeben, da ansonsten der Zahlungseingang nicht korrekt zugeordnet und verbucht werden kann. Bitte leisten Sie keine Zahlung ohne Angabe des für Sie gültigen Kassenzeichens!
 

Bareinzahlungen:

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis dafür, dass die meisten Abteilungen der Stadtverwaltung grundsätzlich aus technischen Gründen keine Bareinzahlungen annehmen können. Zahlen Sie Ihre Grundbesitzabgaben, Beiträge und andere Entgelte daher bitte per Überweisung, Dauerauftrag, Bankeinzug. Einige Verwaltungsdienstleistungen (z.B. Personalausweise, Pässe, Meldebescheinigungen ...) können Sie aber selbstverständlich weiterhin in bar bezahlen, da in den zuständigen Abteilungen entsprechende Kassensysteme verwendet werden.
 

Abbuchungsermächtigung:

Wir bieten Ihnen u.a. für Steuern und andere Abgaben den für Sie vorteilhaften Service des Bankeinzuges an. Sie sparen damit die Buchungsgebühren Ihrer Bank und brauchen sich um die Fälligkeitstermine nicht mehr zu kümmern. Das Formular für die Einzugsermächtigung können Sie hier abrufen. Drucken Sie das Formular bitte aus und senden Sie es ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück.

Kontakt

Frau A. Kozikowski

Sachgebietsleitung Stadtkasse, Vollstreckung

Rathaus
Raum: 2.04
Telegrafenstraße 29-33
42929 Wermelskirchen

Öffnungszeiten
Tag
Montag:09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag:09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch:09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag:09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:09.00 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.