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A.
Kozikowski
Sachgebietsleitung Stadtkasse, Vollstreckung
Öffnungszeit Stadtkasse
Montag
09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
Zahlungen (insbesondere Steuern, Beiträge und andere Abgaben) an die Stadt Wermelskirchen sollten Sie nach Möglichkeit bargeldlos (also per Überweisung oder Bankeinzug) leisten.
Zahlungen an die Stadt Wermelskirchen sind auf folgendes Konto möglich: | |
Stadtsparkasse Wermelskirchen | |
BLZ: Kto.-Nr.: IBAN: SWIFT-BIC: | 340 515 70 100 057 DE41 3405 1570 0000 1000 57 WELADED1WMK |
Wichtig für jede Überweisung: | |
Wir teilen Ihnen für Ihre Zahlung ein Kassenzeichen mit. Es ist wichtig, dass Sie dieses Kassenzeichen als Verwendungszweck angeben, da ansonsten der Zahlungseingang nicht korrekt zugeordnet und verbucht werden kann. Bitte leisten Sie keine Zahlung ohne Angabe des für Sie gültigen Kassenzeichens! | |
Bareinzahlungen: | |
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis dafür, dass die meisten Abteilungen der Stadtverwaltung grundsätzlich aus technischen Gründen keine Bareinzahlungen annehmen können. Zahlen Sie Ihre Grundbesitzabgaben, Beiträge und andere Entgelte daher bitte per Überweisung, Dauerauftrag, Bankeinzug. Einige Verwaltungsdienstleistungen (z.B. Personalausweise, Pässe, Meldebescheinigungen ...) können Sie aber selbstverständlich weiterhin in bar bezahlen, da in den zuständigen Abteilungen entsprechende Kassensysteme verwendet werden. | |
Abbuchungsermächtigung: | |
Wir bieten Ihnen u.a. für Steuern und andere Abgaben den für Sie vorteilhaften Service des Bankeinzuges an. Sie sparen damit die Buchungsgebühren Ihrer Bank und brauchen sich um die Fälligkeitstermine nicht mehr zu kümmern. Das Formular für die Einzugsermächtigung können Sie hier abrufen. Drucken Sie das Formular bitte aus und senden Sie es ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück. |
Rathaus
Raum: 2.04
Telegrafenstraße 29-33
42929
Wermelskirchen
Tag | |
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Montag: | 09.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag: | 09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 09.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 09.00 - 12.00 Uhr |
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.