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§10b SGB VIII – Beratung, Unterstützung und Begleitung für junge Menschen zur Eingliederungshilfe
Junge Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung haben ein Recht auf
Unterstützung um Beeinträchtigungen in der Teilhabe aufzuheben oder abzumildern.
Der Verfahrenslotse berät junge Menschen bis 27 Jahre die eine Behinderung haben oder davon bedroht sind und deren Eltern beziehungsweise deren Personensorge- und Erziehungsberechtigten.
Die Beratung ist freiwillig und kostenfrei sowie unabhängig und vertraulich.
Sie kann persönlich, telefonisch, schriftlich oder auch online über das Familienbüro, das Rathaus oder auch an einem anderen Ort erfolgen.
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