Wichtiger Hinweis zu den Briefwahlunterlagen

In diesen Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar, versendet. 
Dazu ein wichtiger Hinweis des Wahlbüros der Stadt Wermelskirchen: Die Wahlbenachrichtigungen werden grundsätzlich an alle Wahlberechtigten verschickt – auch an die Bürgerinnen und Bürger, die bereits vorab Briefwahlunterlagen beantragt haben. „Die Briefwahlunterlagen müssen nicht noch einmal beantragt werden“, stellt Sara Felten vom Wahlbüro-Team klar, weil es viele Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern gegeben hat. 

Außerdem wichtig: Die Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025 versendet. Ab diesem Zeitpunkt wird voraussichtlich auch das Direktwahlbüro im Bürgerzentrum in der Telegrafenstraße 29-33 öffnen. Den genauer Zeitpunkt gibt das Wahlbüro rechtzeitig bekannt. 

 

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Das Wahlbüro-Team bereitet derzeit den Versand der Briefwahlunterlagen vor, die voraussichtlich ab dem 10. Februar versendet werden: Gülten Sarikaya, Sara Felten und Esther Alders (von links). Foto: Stadt Wermelskirchen / Kathrin Kellermann