Ehrenamtskarte


 

Zitat Andrea Milz (Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, Staatskanzlei NRW): „In Nordrhein-Westfalen engagieren sich rund sechs Millionen Menschen unentgeltlich und freiwillig für das Gemeinwohl. Der Großteil des freiwilligen Engagements findet vor Ort statt: im Stadtteil, in der Nachbarschaft, im Dorf. Dieses Engagement fördert maßgeblich das Miteinander in unserer Gesellschaft und verdient daher unsere besondere Anerkennung und Wertschätzung.“

Das überdurchschnittliche ehrenamtliche Engagement verdient Anerkennung und Würdigung. Deshalb hat die Stadt Wermelskirchen 2011 die Ehrenamtskarte NRW nach einem Ratsbeschluss auch in Wermelskirchen eingeführt. Die Ehrenamtskarte ist nicht nur Würdigung für den hohen ehrenamtlichen Einsatz, sondern mit ihr erhalten Ehrenamtskarteninhaberinnen und -Inhaber Vergünstigungen und Angebote in öffentlichen, gemeinnützigen und privaten Einrichtungen im ganzen NRW-Gebiet.


Vergünstigungen

Suchfunktion für alle angebotenen Vergünstigungen in den teilnehmenden Kreisen und Städten

https://www.engagiert-in-nrw.de/ehrensache

Mit der App Ehrensache.NRW zu den Vergünstigungen in ganz NRW finden

https://www.engagiert-in-nrw.de/app-zur-ehrenamtskarte-nrw

 

Anspruchsberechtigt

Die Ehrenamtskarte wird von der Stadtverwaltung kostenlos an Engagierte ausgegeben. Die Würdigung erhalten all jene, die einen beachtlichen Teil ihrer Zeit und Kraft ehrenamtlich für die Gesellschaft einsetzen und so zum Gemeinwohl beitragen.      

  • Die ehrenamtliche Tätigkeit wird mindestens 5 Stunden wöchentlich oder an 250 Stunden im Jahr ausgeübt (Hin- und Rückfahrt, Vor- und Nachbereitung und Fortbildungen werden angerechnet)
  • Das Ehrenamt wird seit mindestens einem Jahr ausgeübt
  • Über die Kostenerstattung hinaus gibt es für die ehrenamtliche Tätigkeit keine finanzielle Zuwendung
  • Die ehrenamtliche Tätigkeit wird in Wermelskirchen ausgeübt
  • Bei jungen Menschen bis 26 Jahre wird bei Vorlage der Juleica auf den Nachweis der notwendigen Stundenzahl verzichtet

Das Antragsformular ist ausgefüllt der Koordinierungsstelle für bürgerliches Engagement unterschrieben einzureichen.

Jubiläums-Ehrenamtskarte

Ehrenamtliche, die mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit weder die Kriterien für den Erhalt der Ehrenamtskarte NRW noch für eine andere vergleichbare Auszeichnung des Landes NRW erfüllen, können durch die Jubiläums-Ehrenamtskarte Wertschätzung erfahren.

Anspruchsberechtigt:

  • Mindestens 25 Jahre und länger, wurde das Ehrenamt ausgeübt
  • Unterbrechungen in der Engagementbiografie werden akzeptiert, z.B. durch Zeiten der Kindererziehung oder Pflege
  • Das Ehrenamt kann dabei in verschiedenen Organisationen geleistet worden sein

Die Jubiläums-Ehrenamtskarte behält eine lebenslange Gültigkeit und eine Verlängerung oder Neubeantragung ist nicht notwendig. Dabei können die landesweiten Vergünstigungen, die für die klassische Ehrenamtskarte gelten, in Anspruch genommen werden.

Die Bestätigung, dass die Voraussetzungen für den Erhalt einer Jubiläums-Ehrenamtskarte vorliegen, erfolgt in der Regel durch die Verantwortlichen in den Vereinen. Sollte dies nicht möglich sein, da das Ehrenamt schon länger zurückliegt und die Organisation ggf. keine Unterlagen mehr hat, reicht auch die Bestätigung des Ehrenamtlers selbst.

Die Ausgabe der Jubiläums-Ehrenamtskarte erfolgt einmal im Jahr in einem festlichen Rahmen, in diesem Jahr am 10.November 2024.

Der entsprechende Antrag ist bis zum 01. Oktober 2024 der Koordinierungsstelle Bürgerschaftliches Engagement einzureichen.

 

 

 

Frau C. Beyer