Die Stadt Wermelskirchen weist darauf hin, dass am 15. Mai 2026 die zweite Quartalszahlung für die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer und ggfs. Abwassergebühren), Gewerbesteuervorauszahlungen und Hundesteuer fällig ist.
Die Stadtkasse empfiehlt Abgabepflichtigen, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, damit fällige Beträge immer rechtzeitig und in korrekter Höhe abgebucht werden können. Ein Widerruf ist jederzeit möglich. Entsprechende Vordrucke sind bei der Stadt Wermelskirchen per Mail an stadtkasse@wermelskirchen.de oder auf der Website der Stadt unter www.wermelskirchen.de unter Formulare von A-Z (SEPA-Lastschriftmandat) erhältlich.
Alle Abgabenpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, den Zahlungstermin 15. Mai 2026 zu beachten und einzuhalten. Für verspätet eingehende und/oder zu geringe Abgabenzahlungen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben werden.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse, der Abgabenerhebung und der Verwaltung Städtischer Abwasserbetrieb gerne zur Verfügung. Anliegen können zudem rund um die Uhr an die zentralen E-Mail-Adressen gesendet werden:
stadtkasse@wermelskirchen.de
abwasser@wermelskirchen.de
gewerbe@wermelskirchen.de
hundesteuer@wermelskirchen.de
steuer@wermelskirchen.de