Etwa 28.360 Bürgerinnen und Bürger aus Wermelskirchen sind bei den Kommunalwahlen am Sonntag, 14. September, wahlberechtigt und können insgesamt vier Stimmen abgeben. Gewählt wird nämlich der Landrat oder die Landrätin des Rheinisch-Bergischen Kreises, der Kreistag, der Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen und der Stadtrat.
Wichtiger Hinweis zu den Wahlbenachrichtigungen: Durch eine Verzögerung bei der Zustellung, werden die Wahlbenachrichtigungen voraussichtlich erst in dieser Woche verschickt. Wer bis zum 24. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, wendet sich dann bitte umgehend an das Wahlbüro der Stadt Wermelskirchen per Mail an wahlen@wermelskirchen.de oder telefonisch unter 02196 / 710-344. Bürgerinnen und Bürger, die nach dem 3. August um-, zu- oder aus Wermelskirchen wegziehen, informieren sich bitte bei ihrer Meldebehörde über ihr Wahlrecht.
Das Direktwahlbüro der Stadt Wermelskirchen hat für die persönliche Briefwahl bereits am Montag, 18. August, die Türen in den Räumlichkeiten des Bürgerbüros, Telegrafenstraße 29-33, geöffnet und zwar montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, sowie dienstags und donnerstags von 14 bis 17 Uhr. Samstags ist keine Direkt-Wahl vor Ort möglich. Eine Terminvergabe für die Direkt-Briefwahl ist nicht erforderlich. Allerdings kann es je nach Andrang zu längeren Wartezeiten kommen.
Im Direktwahlbüro kann ab sofort auch ohne die Wahlbenachrichtigung gewählt werden. Dafür bitte den Personalausweis bereithalten. Ansonsten bringen Wählerinnen und Wähler den ausgefüllten und unterschriebenen Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung mit. Wichtig: Wählerinnen und Wähler melden sich bitte am Empfang des Bürgerzentrums an und folgen dann den grünen Aufklebern in das Direktwahlbüro.
Briefwahlunterlagen können immer noch online über einen Link unter www.wermelskirchen.de oder per E-Mail an wahlen@wermelskirchen.de bei der Stadt Wermelskirchen beantragt werden. Dies ist auch möglich, wenn noch keine Wahlbenachrichtigung vorliegt. Eine telefonische Beantragung ist hingegen nicht möglich.
Wer am 14. September seine Stimmen per Briefwahl abgeben möchte und dies auch bei einer etwaigen Stichwahl am 28. September plant, kann bereits bei der Hauptwahl Briefwahlunterlagen für die Stichwahl mit beantragen. Sollte es zum zweiten Wahlsonntag kommen, werden die Briefwahlunterlagen automatisch nach der Hauptwahl zugestellt. Eine erneute Beantragung ist dann nicht mehr erforderlich. Zur Stichwahl werden keine erneuten Wahlbenachrichtigungen verschickt!
Mit den Briefwahlunterlagen erhalten die Wählerinnen und Wähler neben einem Wahlschein vier Stimmzettel für vier Wahlen: der weiße Stimmzettel ist für den Kreistag, der rosa Stimmzettel für den Landrat oder die Landrätin, der hellblaue Stimmzettel für den Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen und der hellgrüne Stimmzettel für den Stadtrat.
Als Landrat oder als Landrätin kandidieren bei dieser Wahl fünf Kandidaten und eine Kandidatin:
Arne Boetticher (CDU),
Jörg Wagner (Grüne)
Robert Gordon Winkels (SPD)
Dr. Alexander-Simon Engel (FDP)
Sebastian Weirauch (AfD)
Cornelia Swilllus-Knöchel (Die Linke)
Für das Amt des Bürgermeisters in Wermelskirchen treten fünf Kandidaten an:
Bernd Hibst (CDU/Freie Wähler)
Lothar Dähn (FDP)
Daniel Rose (Zukunft Wermelskirchen), sowie die beiden Einzelbewerber Jan Beschoten und Eric Jacques Yves Rouxel.
Für den Kreistag wie auch für den Stadtrat haben sich insgesamt 9 Parteien und Wählergruppen aufstellen lassen. Das sind beim Kreistag: die CDU, Grüne, SPD, FDP, AfD, Freie Wähler, Die Linke, Volt. Beim Stadtrat sind das: die CDU, SPD, Grüne, FDP, BüFo, Freie Wähler, Zukunft Wermelskirchen, AfD, Die Linke.
Auf jedem der vier Stimmzettel darf jeweils nur eine Stimme abgegeben werden.
Wichtig: Wer am Wahlsonntag verhindert ist und deshalb per Briefwahl wählen möchte, muss den roten Wahlbrief zusammen mit allen Wahl-Unterlagen bis spätestens 14. September, um 16 Uhr dem Wahlbüro der Stadt Wermelskirchen portofrei per Post oder persönlich zugestellt haben. Briefwahlunterlagen aus dem Ausland sind bitte zu frankieren.
Der Wahlschein muss unterzeichnet und die Briefwahlunterlagen nach genauen Vorgaben verpackt sein, da die Stimme andernfalls ungültig sein kann. Eine Anleitung, wie die Wahlunterlagen genau zu verpacken sind, liegt den Briefwahlunterlagen bei.
Wer bis Samstag, 13. September, 12 Uhr, die beantragten Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten hat, muss sich spätestens bis zu diesem Zeitpunkt im Wahlbüro persönlich gemeldet haben, um gegen Vorlage einer Eidesstattlichen Erklärung, die Unterlagen nicht erhalten zu haben, neue Unterlagen ausgestellt zu bekommen.
Info: Für weitere Fragen rund um die Kommunalwahlen in Wermelskirchen steht das Wahlbüro-Team unter den Rufnummern 02196 / 710-344 oder 710-106 zur Verfügung.
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