Wie nahezu alle anderen Städte in Deutschland, erhebt auch die Stadt Wermelskirchen eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ von der Hundehalterin oder dem Hundehalter bei der Abgabenerhebung der Stadt Wermelskirchen angemeldet werden.
„Leider müssen wir davon ausgehen, dass nicht alle Hundehalterinnen und Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind“, sagt Stadtkämmerer Dirk Irlenbusch. Insgesamt geht die Stadt Wermelskirchen davon aus, dass bis zu zehn Prozent der im Stadtgebiet lebenden Hunde nicht angemeldet sind.
Deshalb werden alle Haushalte in Wermelskirchen ab sofort in den kommenden Wochen durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter einer beauftragten Firma aufgesucht. Diese sind wochentags in der Zeit von 10 bis 20 Uhr und samstags bis 17 Uhr unterwegs.
Mitarbeitende der Firma Springer Kommunale Dienste GmbH werden durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu trägt jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter sichtbar eine von der Stadt Wermelskirchen ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder sonstige Beträge vor Ort erhoben.
Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, erfolgt eine rückwirkende Steuerfestsetzung.
Um Unannehmlichkeiten vorzubeugen, wird daher dringend empfohlen, versäumte Anmeldungen umgehend nachzuholen. Formulare zur Anmeldung von Hunden können auf der Website der Stadt unter www.wermelskirchen.de abgerufen oder per Mail angefordert werden. Wichtig: eine telefonische oder formlose Anmeldung und Abmeldung von Hunden per Mail ist nicht möglich.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kämmerei gerne per E-Mail unter hundesteuer@wermelskirchen.de zur Verfügung.
Hintergrund: Zur Erhebung einer gerechten Hundesteuer ist ein vollständiger Hundebestand notwendig. Hier wird die Stadt nun tätig, weil die nicht registrierten Hunde nicht nur ein niedrigeres Steueraufkommen, sondern auch eine fortlaufende Ungerechtigkeit gegenüber allen anderen bedeuten, die ihre Hundesteuer ordnungsgemäß entrichten. Deshalb ist es notwendig, alle Hundehalterinnen und Hundehalter zu dieser kommunalen Steuer heranzuziehen und damit für Steuergerechtigkeit zu sorgen.
Nach der Hundesteuersatzung der Stadt Wermelskirchen ist die Hundehalterin oder der Hundehalter verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme anzumelden. Wenn der Hund durch Geburt von einer bereits gehaltenen Hündin zugewachsen ist, ist das Jungtier innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Stadt Wermelskirchen anzumelden.
Die Hundesteuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam
| 83,00 € |
| 101,00 € je Hund |
| 119,00 € je Hund
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| 657,00 € je Hund |