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Das Landesparlament NRW wird in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Die nächste Landtagswahl in NRW findet am 25. April 2027 statt.
Die Sitze im Landtag NRW 2027 werden nach dem System der personalisierten Verhältniswahl vergeben:
Die Landtagswahl 2027 erfolgt in 128 Wahlkreisen in Nordrhein-Westfalen.
Es sind zwei Stimmen bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen zu vergeben:
• Die Erststimme für einen Abgeordneten oder eine Abgeordnete direkt aus Ihrem Wahlkreis (Direktmandat)
• Die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei
Die Einzelheiten der Landtagswahl für das Land Nordrhein-Westfalen sind in der Landesverfassung, dem Landeswahlgesetz und der Landeswahlordnung NRW geregelt.
Wahlberechtigt für die Landtagswahl ist, wer am Wahltag
Alle Wahlberechtigten werden in ein Wählerverzeichnis aufgenommen.
Automatisch aufgenommen werden
Bei Zuzügen nach dem 16. Tag vor der Wahl informieren Sie sich bitte im Bürgerbüro über Ihr Wahlrecht. Anträge für eine nachträgliche Eintragung sind dann hier zu den üblichen Öffnungszeiten des Bürgerbüros erhältlich.
Die Landeswahlleiterin NRW ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen in Nordrhein-Westfalen verantwortlich.
Wermelskirchen gehört zum Wahlkreis 22 (Rheinisch-Bergischer Kreis II)
Weitere Informationen zur Landtagswahl NRW und zum Wahlrecht erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen.
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