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Aufträge, die bestimmte Wertgrenzen übersteigen, müssen öffentlich ausgeschrieben werden. Die Wertgrenzen sind je nach Auftragsart unterschiedlich.
Der Versand der Angebotsunterlagen, die Bieterrückfragen zum Vergabeverfahren und die Angebotsöffnung erfolgen getrennt vom ausschreibenden Fachamt durch die Vergabestelle. Diese Trennung dient der Erhöhung von Korruptionsschutz und Rechtssicherheit.
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