Einbürgerungen

Einbürgerung und Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Wie kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben?

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch Geburt oder durch das Stellen eines Antrags erworben werden.
Im Folgenden werden die unterschiedlichen Möglichkeiten dargestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechtslage einem ständigen Wandel unterworfen ist.
Es kann daher sein, dass die folgenden Informationen im Einzelfall nicht mehr zutreffend sind, da sich die Erlasslage geändert hat.
Zudem können wegen der Komplexität der Materie nicht alle Einzelfälle dargestellt werden.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne bei Fragen unter den angegebenen Rufnummern zur Verfügung.

Im Folgenden werden die unterschiedlichen Möglichkeiten zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit aufgeführt. Durch Anklicken der einzelnen Punkte unter "Verwandte Dienstleistungen" werden Ihnen weitere Informationen gegeben.

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Antrag

 - Die Anspruchseinbürgerung
 - Die privilegiere Einbürgerung (Einbürgerung über den deutschen Ehegatten)
 - Die Ermessenseinbürgerung


Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt

 - zum Zeitpunkt der Geburt besitzt ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit
 - zum Zeitpunkt der Geburt besitzen beide Elternteile eine ausländische Staatsangehörigkeit

Sie können die Einbürgerungsanträge bei uns im Bürgerbüro abgeben. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin ausschließlich telefonisch unter der Telefonnummer 02196-710 330.

 

Die abschließende Sachbearbeitung erfolgt durch:


Rheinisch-Bergischer Kreis
Der Landrat
Bereich 3
- Einbürgerungsbehörde -
Refrather Weg 30-36 (Haus Gronau)
51469 Bergisch Gladbach

 
Telefon: 02202/13-0 (Durchwahl: 13-6829)
Telefax: 02202/13-2818
E-Mail: info@rbk-online.de
Internet: http://www.rbk-online.de

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Ausländergesetz, Staatsangehörigkeitsgesetz

§ 10 in Verbindung mit §§ 11 und 12 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG),

§§ 8,9 StAG

§ 4 StAG