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J.
Espinosa
Niederschlagswassergebühren, Fäkaliengebühren, abflusslose Gruben, Kleinkläranlagen
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
J.
Espinosa
Niederschlagswassergebühren, Fäkaliengebühren, abflusslose Gruben, Kleinkläranlagen
Standardöffnungszeit
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Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
J.
Espinosa
Niederschlagswassergebühren, Fäkaliengebühren, abflusslose Gruben, Kleinkläranlagen
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In Wermelskirchen sind mittlerweile beinahe alle Grundstücke an den öffentlichen Kanal angeschlossen. Aber auch bei den übrigen, (noch) nicht angeschlossenen Grundstücken, auf denen Schmutzwasser anfällt, ist die Stadt verpflichtet, dieses zu beseitigen. Die hierfür anfallenden Kosten werden den Eigentümern in Form von Gebühren in Rechnung gestellt.
In einer abflusslosen Sammelgrube wird das gesamte Schmutzwasser des jeweiligen Grundstücks gesammelt, regelmäßig durch ein von der Stadt beauftragtes Fachunternehmen abgepumpt und zu einer Kläranlage gebracht (sog. „Kanal auf Rädern"). Die Gebühren werden hier auf Grundlage der Menge des bezogenen Frischwassers berechnet.
In einer Kleinkläranlage werden die Abwässer (ähnlich wie bei den großen Kläranlagen des Wupperverbandes) gereinigt. Das gereinigte Wasser wird in den Untergrund oder ein Gewässer eingeleitet und die übrig gebliebenen Feststoffe (Klärschlamm) werden in größeren zeitlichen Abständen durch den Vertragspartner der Stadt abgepumpt und entsorgt. Die Gebühren richten sich hier nach der Menge des ausgefahrenen Klärschlamms.
Für den Betrieb einer Kleinkläranlage ist eine wasserrechtliche Erlaubnis der unteren Umweltbehörde notwendig. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Homepage des Rheinisch-Bergischen Kreises.
Entleerung ab 01.01.2016
Die Entleerung der Sammelgruben und Kleinkläranlagen wird von der Firma KGR-KAKO GmbH im Auftrag des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen durchgeführt.
Für die Vereinbarung von Entsorgungsterminen und sonstige Rückfragen zur Abwicklung ist die Disposition der Firma KGR-KAKO GmbH montags bis freitags 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr unter der Telefonnummer 0202/7199-70 zu erreichen. (Email: info@agr-kako.de)
Die Anschrift lautet: Firma AGR KAKO GmbH, Mettmanner Straße 89, 42115 Wuppertal.
Bei Notfällen außerhalb der Geschäftszeiten, an Feiertagen oder am Wochenende gibt die Firma ebenfalls unter der Rufnummer 0202/7199-70 die entsprechende Notdienstnummer bekannt.
Bei Fragen zu Gebühren von Sammel- und Mehrkammergruben und bei Ausfuhrproblemen steht der Städtische Abwasserbetrieb gerne telefonisch unter 02196/710-237 (E-Mail: abwasser@wermelskirchen.de) oder persönlich in Zimmer 1.13 der Stadtverwaltung zur Verfügung.
Rathaus
Raum: 1.13
Telegrafenstraße 29-33
42929
Wermelskirchen
Tag | |
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Montag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.