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I.
Völker
Grundsteuer, Hundesteuer
Öffnungszeiten Sachgebiet Abgabenerhebung, Verwaltung SAW
Montag
08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
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Zu den Grundbesitzabgaben zählen alle Steuern, Abgaben und Gebühren, die für bebaute und zum Teil für unbebaute Grundstücke in der Stadt Wermelskirchen zu erheben sind.
Zu den Grundbesitzabgaben gehören:
Der einzelne Grundstückseigentümer erhält jährlich zum Anfang des Jahres einen Abgabenbescheid über die für sein Grundstück zu erhebenden Grundbesitzabgaben. Bei dem Besitz von mehreren Grundstücken werden mehrere Grundbesitzabgabenbescheide erstellt und in einem Summenbescheid zur Zahlungserleichterung zusammengefasst.
Die Grundbesitzabgaben werden fällig in vierteljährlichen Raten zum 15.02, 15.05., 15.08. und 15.11.. Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.
Rathaus
Raum: 1.10
Telegrafenstraße 29-33
42929
Wermelskirchen
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| Montag: | 08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
| Dienstag: | 08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
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