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B.
Huhn
Grundbesitzabgaben (Reform Grundsteuer/Umschreibungen)
Öffnungszeit Abgabenerhebung/Abfallberatung
Montag
09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
B.
Sürer
Veranlagung von Grundbesitzabgaben
Öffnungszeit Abgabenerhebung/Abfallberatung
Montag
09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
I.
Völker
Grundbesitzabgaben (Reform Grundsteuer/Umschreibungen)
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
B.
Huhn
Grundbesitzabgaben (Reform Grundsteuer/Umschreibungen)
Öffnungszeit Abgabenerhebung/Abfallberatung
Montag
09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
B.
Sürer
Veranlagung von Grundbesitzabgaben
Öffnungszeit Abgabenerhebung/Abfallberatung
Montag
09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
I.
Völker
Grundbesitzabgaben (Reform Grundsteuer/Umschreibungen)
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
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Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
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Huhn
Grundbesitzabgaben (Reform Grundsteuer/Umschreibungen)
Öffnungszeit Abgabenerhebung/Abfallberatung
Montag
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Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
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Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
B.
Sürer
Veranlagung von Grundbesitzabgaben
Öffnungszeit Abgabenerhebung/Abfallberatung
Montag
09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
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09.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
I.
Völker
Grundbesitzabgaben (Reform Grundsteuer/Umschreibungen)
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
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Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
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Zu den Grundbesitzabgaben zählen alle Steuern, Abgaben und Gebühren, die für bebaute und zum Teil für unbebaute Grundstücke in der Stadt Wermelskirchen zu erheben sind.
Zu den Grundbesitzabgaben gehören:
Der einzelne Grundstückseigentümer erhält jährlich zum Anfang des Jahres einen Abgabenbescheid über die für sein Grundstück zu erhebenden Grundbesitzabgaben. Bei dem Besitz von mehreren Grundstücken werden mehrere Grundbesitzabgabenbescheide erstellt und in einem Summenbescheid zur Zahlungserleichterung zusammengefasst.
Die Grundbesitzabgaben werden fällig in vierteljährlichen Raten zum 15.02, 15.05., 15.08. und 15.11.. Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.
Rathaus
Raum: 1.09
Telegrafenstraße 29-33
42929
Wermelskirchen
Tag | |
---|---|
Montag: | 09.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag: | 09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 09.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 09.00 - 12.00 Uhr |
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
Rathaus
Raum: 1.10
Telegrafenstraße 29-33
42929
Wermelskirchen
Tag | |
---|---|
Montag: | 09.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag: | 09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 09.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 09.00 - 12.00 Uhr |
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
Rathaus
Raum: 1.15
Telegrafenstraße 29-33
42929
Wermelskirchen
Tag | |
---|---|
Montag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.