Kassen- und Vollstreckungswesen

Das Kassen- und Vollstreckungswesen umfasst die Bereiche Buchhaltung und Zahlungsverkehr für alle städtischen Ein- und Auszahlungen sowie Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen.

Sämtliche Geldtransaktionen (Ein- und Auszahlungen), die über das Konto der Stadt Wermelskirchen laufen, werden von der Stadtkasse gebucht. Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Bar-Gebührenkassen in einzelnen Abteilungen) muss jede Geldtransaktion der Stadt Wermelskirchen zentral über die Stadtkasse abgewickelt werden.

Zuständig ist die Stadtkasse als Vollziehungsbehörde auch für das Mahn- und Vollstreckungswesen. Insbesondere die Einziehung öffentlich-rechtlicher Forderungen auf dem Vollstreckungswege obliegt den Vollziehungsbeamten der Stadt Wermelskirchen.

Weitere Leistungsmerkmale:

  • Kreditorenbuchhaltung
    Verbuchung und Leistung der Auszahlungen zu den Fälligkeitsterminen
  • Debitorenbuchhaltung
    Verbuchung der täglichen Zahlungseingänge
  • Forderungsmanagement
    Überwachung der Außenstände und Durchführung des gesamten Inkassos
  • Amtshilfe für fremde Vollstreckungsbehörden
  • Liquiditätsplanung
    Verwaltung der Zahlungsmittel und Bankenbuchhaltung
  • Verwahrgelassbuchhaltung

Gemeindeordnung
Verwaltungsvollstreckungsgesetz

Stadtkasse