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Für den Besuch eines Kindergartens haben die Eltern einen monatlichen Beitrag zu zahlen, der sich nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit richtet.
Das erstmalige Anschreiben der Eltern hinsichtlich der Elternbeitragspflicht erfolgt "automatisch" durch das Amt für Jugend, Bildung und Soziales aufgrund des von den Eltern im Kindergarten abgeschlossenen Betreuungsvertrages.
Nach der erstmaligen Festsetzung des Elternbeitrages sind Änderungen der Einkommensverhältnisse, die zur Zugrundelegung einer höheren Einkommensgruppe führen können, von den Eltern unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.
Generell erfolgt eine jährliche Prüfung der Elternbeiträge, zu der die Eltern die erforderlichen Nachweise bis Ende März in Kopie vorzulegen haben.
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