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Übersicht über die Eigenanteile bei der Beschaffung von Schulbüchern nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz
Nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz NRW (LFG) in der derzeit gültigen Fassung werden jedem Schüler vom Schulträger (Stadt Wermelskirchen) nach Maßgabe des Durchschnittsbetrages abzüglich des Eigenanteils Lernmittel (Schulbücher) zum befristeten Gebrauch unentgeltlich überlassen. Der Eigenanteil beträgt nach der Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach dem LFG ein Drittel des jeweiligen Durchschnittsbetrages.
Zurzeit gelten folgende Durchschnittsbeträge: | ||
1. | Primarstufe | |
Grundschule | bis zu 36,00 EUR (Eigenanteil 12,00 EUR) | |
2. | Sekundarstufe I | |
Hauptschule, Realschule, Gymnasium | bis zu 78,00 EUR (Eigenanteil 26,00 EUR) | |
3. | Sekundarstufe II | |
gymnasiale Oberstufe | bis zu 71,00 EUR (Eigenanteil 23,66 EUR) | |
4. | Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen | |
Klassen 1 - 4 | bis zu 36,00 EUR (Eigenanteil 12,00 EUR) | |
Klassen 5 - 10 | bis zu 78,00 EUR (Eigenanteil 26,00 EUR) |
Der Eigenanteil entfällt für Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz. Dieser Personenkreis kann beim Amt für jugend, Bildung und Sport der Stadt Wermelskirchen einen Antrag auf Erstattung der Kosten stellen.
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